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Vorurteile gegen Flüchtlinge auf dem Prüfstand

Seit über drei Jahrzehnten arbeite ich mit Flüchtlingen. Aber in diesen drei Jahrzehnten habe ich noch nie einen solchen Zynismus gesehen, ein solches Gift in der Sprache der Politik, in den Medien, in den sozialen Medien, sogar in alltäglichen Gesprächen, wie heute.

Filippo Grandi, UN-Hochkommissar für Flüchtlinge 1

Vorurteile halten sich hartnäckig, vergiften das politische Klima und machen eine sachliche Diskussion über die Themen Flucht und Vertreibung unmöglich.

Flüchtlingen erschweren sie so das Ankommen, den Menschen und Organisationen, die ihnen helfen möchten, die Arbeit.

Bei genauerer Betrachtung stellt sich jedoch heraus, dass sie der komplexen gesellschaftlichen Wirklichkeit keineswegs gerecht werden oder gar jeder Grundlage entbehren.

Die UNO-Flüchtlingshilfe hat einige gängige Vorurteile untersucht und ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Lesen Sie hier den Faktencheck!

„Europa nimmt die meisten Flüchtlinge auf.“

Bis Mitte 2023 waren weltweit über 110 Millionen Menschen auf der Flucht2. Die allermeisten Schutzsuchenden bleiben in ihren Heimatländern oder werden von Ländern in Afrika oder Asien aufgenommen, die selbst mit Armut, Konflikten und anderen politischen und sozialen Problemen zu kämpfen haben.

Niemand flieht ohne Grund und den meisten Menschen fällt es nicht leicht, ihre Heimat zu verlassen. Der Weg nach Europa ist außerdem beschwerlich: Über gefährliche Routen führt er Menschen in die Hände von Schlepper*innen und Menschenhändler*innen. Nicht jede*r kann und möchte diesen Weg antreten. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Von über 110 Millionen Schutzsuchenden sind mehr als 62 Millionen als Binnenvertriebene innerhalb ihrer Heimatländer auf der Flucht3. Insgesamt 69 Prozent der Flüchtlinge fliehen ins unmittelbare Nachbarland4.

Der Irrglaube, Europa nähme die meisten Flüchtlinge auf, beruht auf einer verengten, auf Europa zentrierten Sichtweise: 20 Prozent aller Flüchtlinge lebt in den ärmsten Ländern der Welt, die oft zusätzlich mit politischen Spannungen oder gar bewaffneten Konflikten zu kämpfen haben. Insgesamt werden 75 Prozent aller Flüchtlinge von diesen und anderen sogenannten Entwicklungsländern aufgenommen5. Keines davon ist Mitglied der EU.

„Wir in Deutschland können doch nicht alle aufnehmen!“

Das tun wir auch nicht. Die Länder, die die meisten Flüchtlinge aufgenommen haben, sind die Türkei (3,6 Mio.) und der Iran (3,4 Mio.), gefolgt von Kolumbien (2,5 Mio.) und Deutschland (2,1 Mio.).6 Durch den Krieg in der Ukraine haben bis Februar 2024 zudem rund 1,1 Millionen Menschen aus dem Krisengebiet vorübergehenden Schutz in Deutschland beantragt7. Das erhöht zwar die Gesamtzahl der Flüchtlinge im Land  betrachtet man diese allerdings im Verhältnis zur Einwohner*innenzahl und der wirtschaftlichen und politischen Lage anderer Aufnahmeländer, ergibt sich ein komplexeres Bild.

Das wird zum Beispiel im Libanon deutlich. Das kleine Land mit seinen sechs Millionen Einwohner*innen hatte Ende 2023 über 1,5 Millionen Schutzsuchende aufgenommen8. Im Libanon ist heute jede*r siebte Einwohner*in ein Flüchtling9. Um ein solches Verhältnis zu erreichen, müsste Deutschland etwa 10 Millionen Menschen aufnehmen.

20 Prozent aller Flüchtlinge haben in Ländern Schutz gefunden, die durch die Aufnahme Schutzsuchender viel stärker herausgefordert werden, als reiche Länder wie Deutschland10.

„Das sind doch alles Asyltourist*innen und Wirtschaftsflüchtlinge!"

Menschen fliehen nicht aus Spaß, sondern weil sie verzweifelt sind und darin ihre letzte Überlebenschance sehen. Da es derzeit kaum noch legale, sichere Fluchtwege gibt, setzen sie auf den weiten und gefährlichen Fluchtrouten notgedrungen ihr Leben aufs Spiel. Das hat nichts mit Tourismus zu tun.

2023 kamen 52% Prozent aller Flüchtlinge aus nur 3 Ländern: Syrien, Ukraine und Afghanistan11. In diesen Ländern herrschen Unsicherheit und Gewalt, toben Kriege, ethnische Konflikte oder die Verfolgung von Gruppen wie z. B. den Taliban12.

In Deutschland haben 2023 vor allem Menschen aus Syrien, aber auch aus Afghanistan, der Türkei, dem Irak, dem Iran, Russland, Somalia oder Eritrea einen Asylantrag gestellt13. Die Gründe für die Flucht verdeutlichen die Not der Menschen: Der Irak ist mit vielen Herausforderungen konfrontiert und die Regierung in der Türkei geht repressiv gegen Regierungskritiker*innen vor. In Somalia leiden die Menschen unter den brutalen Kämpfen zwischen verschiedenen Clans und Warlords, verschärft wird dies aufgrund von jahrelang anhaltenden Dürren und der Mangel an ausreichend Nahrung14.

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Angehörige von Nicht-EU-Staaten ein Visum. Menschen aus armen Ländern und Krisenregionen haben hier nur geringe Erfolgsaussichten, da die Hürden, ein Visum zu bekommen, für sie zum Teil unerreichbar hoch sind15. Notgedrungen begeben sie sich auf lange, gefährliche Fluchtwege und in die Hände krimineller Schlepperbanden.

Jedes Jahr sterben zahlreiche Männer, Frauen und Kinder auf der Flucht nach Europa16. Niemand nimmt aus Bequemlichkeit eine solche Reise auf sich.

„Wer soll denn die Herkunftsländer aufbauen, wenn die alle hierherkommen?"

Die Frage ist falsch gestellt, weil es hier um den Schutz von Menschen vor existentiellen Gefahren durch Verfolgung oder Krieg geht. Denn der Schutz vor Gewalt und Verfolgung ist ein Menschenrecht. Um die körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde der Schutzsuchenden zu sichern und den Wiederaufbau der Herkunftsländer nachhaltig zu gewährleisten, ist es außerdem wichtig, dass die Rückkehr von Flüchtlingen freiwillig und unter sicheren Bedingungen erfolgt.

„Jeder hat das Recht, in einem anderen Land vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“ – so steht es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte17. Durch die Genfer Flüchtlingskonvention18 ist dieses Schutzprinzip auch im Völkerrecht fest verankert. In Deutschland hat das Recht auf Asyl Verfassungsrang19 und auch auf EU-Ebene ist es als Grundrecht20 festgeschrieben21. Der Punkt ist: Das Recht, Schutz zu suchen, kann man niemandem absprechen.

Viele der in Deutschland lebenden Flüchtlinge beschäftigen sich mit der Frage der Rückkehr in ihre Heimat. Sie haben den Wunsch, nach Hause zurückzukehren, selbst wenn die Heimat zerstört ist. Voraussetzung ist aber immer, dass dies überhaupt ohne erhebliche Gefahren möglich ist. Droht etwa bei der Rückkehr Verfolgung durch schwere Menschenrechtsverletzungen, ist dies nicht der Fall. Einige Flüchtlinge, insbesondere junge Menschen werden aber auch in Deutschland ihre neue Heimat finden.

Rückführungen in Gebiete, in denen Frieden und Sicherheit noch nicht vollständig wiederhergestellt sind, können neben den individuellen Risiken weitere negative Auswirkungen haben: Oft fehlt es an Perspektiven für die erfolgreiche Reintegration der Rückkehrer*innen. Ohnehin instabile Regionen können durch die ungeordnete Rückkehr zahlreicher Vertriebener noch weiter destabilisiert werden22.

„Flüchtlinge kommen nur, um vom deutschen Sozialstaat zu profitieren und kriegen mehr als Deutsche!“

Das Gegenteil ist der Fall: Asylsuchende erhalten weniger Geld vom Staat als bedürftige Deutsche. Der Regelbedarf bei Bürgergeld für Alleinstehende beträgt momentan 563 Euro23. Asylsuchende haben solange über den Asylantrag nicht entschieden ist, keinen Anspruch auf das Bürgergeld. Ihnen stehen geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Demnach erhalten Alleinstehende Asylsuchende höchstens 460 Euro24. Anerkannte Flüchtlinge haben bei Bedürftigkeit die gleichen Ansprüche auf Sozialleistungen wie deutsche Staatsangehörige – nicht mehr und nicht weniger.

Die Grundbedürfnisse von Asylbewerber*innen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften werden durch Sachleistungen gedeckt. Dazu zählen Unterkunft, Essen, Heizung, Gesundheits- und Körperpflege und Haushaltswaren. Wenn sie nicht mit Sachleistungen versorgt werden können, erhalten sie zusätzlich ein sogenanntes Taschengeld von 204 Euro im Monat. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können Geldleistungen zur Deckung der Grundbedürfnisse ausgezahlt werden. Der Regelsatz für alleinstehende Leistungsberechtigte liegt hier bei 256 Euro25.

Zusammengerechnet liegen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz also unter dem Regelbedarf bei Bürgergeld. Hinzu kommen ein eingeschränkter Anspruch auf medizinische Versorgung und zahlreiche vom Gesetz vorgesehene Kürzungsmöglichkeiten. Im Jahr 2023 hat ein Forschungsprojekt der Humboldt-Universität zu Berlin Migrationsdaten aus 160 Ländern über verschiedene Zeiträume analysiert. Die Studie ergab, dass höhere Sozialleistungen nicht zwangsläufig zu einer verstärkten Migration führen. Vielmehr spielen die Größe und Wirtschaftskraft eines Landes sowie seine geografische Lage eine entscheidende Rolle. Faktoren wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die vorherrschende Sprache und höhere Gesundheitsausgaben tragen ebenfalls dazu bei, ein Land attraktiver für Migrant*innen zu machen26.

Auch hier zeigt der Blick auf die Statistik zu den Ländern, aus denen die meisten Flüchtlinge kommen27: Die Menschen fliehen vor Gewalt und Terror, sie suchen nach Frieden und Sicherheit. Dazu gehören ein Dach über dem Kopf, etwas zu essen und die Möglichkeit, für das eigene körperliche und psychische Wohlbefinden zu sorgen. Genau das erlaubt die Grundsicherung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Laut einer Studie des IAB von 2023 sind 54 Prozent der Geflüchteten mit einer Aufenthaltsdauer von sechs Jahren erwerbstätig. Davon arbeiten zwei Drittel in Vollzeit und 70 Prozent üben eine qualifizierte Berufstätigkeit aus 28 und benötigte damit keine staatliche Grundsicherung mehr.

Ängste um das eigene Einkommen und die persönliche Zukunft sind zutiefst menschlich und daher verständlich. Diese Ängste jedoch auf den Schultern notleidender Schutzsuchender abzuladen, halten wir für den falschen Weg.

„Flüchtlinge kosten zu viel Geld!"

Menschen zu helfen, die vor bewaffneten Konflikten und Verfolgung fliehen, ist eine humanitäre und völkerrechtliche Verpflichtung. Sie ist unter anderem in der Genfer Flüchtlingskonvention29 und im Grundrecht auf Asyl festgelegt30. Außerdem gibt es in Deutschland das Asylbewerberleistungsgesetz31, das festlegt, welche Unterstützungsleistungen hilfsbedürftige Schutzsuchende erhalten können. Es geht beim Flüchtlingsschutz also um die Umsetzung rechtlich bindender Verpflichtungen – nicht um eine Kosten-Nutzen-Frage.

2023 verwendete die deutsche Bundesregierung rund 26 Milliarden Euro für sogenannte flüchtlingsbezogene Ausgaben. Darin enthalten waren über 10 Milliarden Euro zur Fluchtursachenbekämpfung in den Herkunftsländern und Entlastungen für die Länder und Kommunen in Höhe von 2,8 Milliarden32. Damit betrugen die flüchtlingsbezogenen Ausgaben knapp über fünf Prozent des verabschiedeten Bundeshaushalts 202333. Dies ist dennoch ein beträchtlicher Anteil, aber Flucht, Migration und die Integration von Neuzugewanderten gehören schließlich zu den dringlichsten Herausforderungen unserer Zeit.

Deutschland ist eines der wohlhabendsten Länder der Welt und gemessen am Bruttoinlandsprodukt 2023 die größte Volkswirtschaft Europas34 und nimmt hier nicht zuletzt seine internationale Verantwortung wahr.

„Flüchtlinge sind ungebildet, belasten die deutsche Volkswirtschaft und nutzen uns nicht.“

Flüchtlingsschutz darf keine Kosten-Nutzen-Frage sein. Abgesehen davon sind Flüchtlinge aber höchstwahrscheinlich ein Zugewinn, und das nicht nur in volkswirtschaftlicher Hinsicht. Die deutsche Gesellschaft altert und es herrscht Fachkräftemangel. Arbeitsmarkt und soziale Sicherungssysteme werden daher langfristig auf Zuwanderung angewiesen sein35. Flüchtlinge können hier einen positiven Beitrag leisten, wenn sie die entsprechenden Chancen erhalten.

Die Schutzsuchenden, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, sind einerseits wesentlich besser gebildet als die Gesamtbevölkerung ihrer Herkunftsländer36, andererseits ist ihr Bildungsniveau gespalten: Während 40 Prozent unter ihnen die weiterführende Schule abgeschlossen haben und weitere 17 Prozent über einen Hochschulabschluss verfügen, hat ein Viertel gar keinen Schulabschluss erlangt oder lediglich die Grundschule besucht37. Trotzdem vollzieht sich die Arbeitsmarktintegration heute schneller, als bei vorherigen Flüchtlingsgenerationen38. 2020 gingen ca. ein Drittel der Geflüchteten aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach39.

Für eine gelungene Integration spielt die Erwerbstätigkeit von Geflüchteten eine wichtige Rolle40. Um diesen Trend zu stärken, sind weitere Maßnahmen von zentraler Bedeutung41. Unternehmen, die Flüchtlinge beschäftigen, bestätigen dies: Laut einer nicht-repräsentativen Unternehmensumfrage der UNO-Flüchtlingshilfe und pollytix strategic research sind mangelnde Deutschkenntnisse, Planungsunsicherheit aufgrund langwieriger Asylverfahren die größten Hindernisse bei der Anstellung von Flüchtlingen42. Sprachförderungs- und Qualifizierungsangebote sowie der Abbau rechtlicher Hürden sind also ausschlaggebend für eine gelungene Integration. Dadurch profitieren auch beide Seiten: In einer Studie aus dem Jahr 2022 bewerten im Schnitt zwei von drei Firmen, die Geflüchtete eingestellt haben, die Zusammenarbeit als gut. Zudem berichten sie von einer gewachsenen Attraktivität als Arbeitgeber sowie einer gesteigerten Zufriedenheit unter allen Mitarbeitenden43.

Investitionen in Sprachkompetenz und Bildungsabschlüsse verursachen zunächst natürlich hohe Kosten. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kommt jedoch zu dem Schluss, dass sie sich in noch höherem Maße lohnen werden44. Denn mit zunehmender Erwerbstätigkeit der Schutzsuchenden werden auch ihr Beitrag zum Steueraufkommen und damit die Einnahmen öffentlicher Haushalte steigen.

„Flüchtlinge sind kriminell.“

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 2.246.767 Tatverdächtige erfasst, darunter 402.514 Zuwander*innen. Das sind 17,9 Prozent aller Tatverdächtigen45. Zieht man jedoch die Tatverdächtigen im Bereich ausländerrechtliche Verstöße (wie etwa illegale Einreise oder Aufenthalt) ab, liegt der Anteil an Zuwander*innen an der Allgemeinkriminalität bei nur noch 7,9 Prozent. Diese Zahlen sind immer in ihrem gesellschaftlichen Kontext zu sehen, denn ob jemand straffällig wird, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab.

Werden im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Kriminalität Zahlen genannt, so stammen sie in der Regel aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die PKS erhebt den Anteil sogenannter Zuwander*innen an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen bei Straftaten. In die Kategorie „Zuwander*innen“ fallen jedoch nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern alle Schutzberechtigten, außerdem Geduldete und sich unerlaubt in Deutschland aufhaltende Menschen46. Da nicht nach Aufenthaltsstatus differenziert wird, gibt es so gut wie keine Angaben zur Anzahl tatverdächtiger Flüchtlinge. Eine Ausnahme ist das Jahr 2017, in dem der Anteil anerkannter Flüchtlinge und sonstiger Schutzberechtigter gesondert erhoben wurde. In diesem Jahr stellten sie 0,5 Prozent aller Tatverdächtigen dar und waren damit im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung unterrepräsentiert47.

Straftaten, die von Zuwander*innen verübt werden, sind durch ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren bedingt48. Zum einen ist die Gruppe der Zuwanderer*innen ganz anders zusammengesetzt als die deutsche Gesamtbevölkerung und weist einen wesentlich höheren Anteil junger Männer auf: 71,5 Prozent derjenigen, die 2023 ihren Asylerstantrag gestellt haben, waren männlich, 72 Prozent von ihnen unter 30 Jahren alt49. Männer zwischen 14 und 30 Jahren gelten als besonders risikobereit und sind bei Gewaltdelikten überrepräsentiert, und zwar unabhängig von ihrer Herkunft50.

Zum anderen spielen vor allem konkrete Lebenslagen und die Bleibeperspektive eine wichtige Rolle. Geduldete und sich unerlaubt in Deutschland aufhaltende Zugewanderte werden statistisch gesehen häufiger zu Straftäter*innen, weil sie unter der Unsicherheit und Perspektivlosigkeit leiden, die ihre Situation mit sich bringt. Auch schwere soziale Lebensbedingungen, wie sie etwa durch die Unterbringung unterschiedlicher ethnischer Gruppen in Massenunterkünften entstehen, können gewalttätige und andere strafbare Verhaltensweisen begünstigen51. Eine Aufenthaltsberechtigung und die damit einhergehende Arbeitserlaubnis hingegen bedeuten die Chance auf eine planbare, selbstbestimmte Zukunft, die niemand leichtfertig aufs Spiel setzt.

Die Forschung zeigt zudem, dass insbesondere Armut und mangelnde Bildungsteilhabe kriminalitätsfördernd sind. Die Herkunft spielt keine Rolle, wenn diese Faktoren berücksichtigt werden52. Zuwander*innen sind jedoch überproportional von Armut und mangelnder Bildung betroffen53. Es bedarf also besserer Integrationsmöglichkeiten und der Bekämpfung von Benachteiligungen von Kindern mit Migrationshintergrund in Schulen.

Zuletzt stellt das Anzeigeverhalten einen nicht zu unterschätzenden Verzerrungsfaktor dar. Es ist davon auszugehen, dass Straftaten mindestens doppelt so häufig zur Anzeige gebracht werden, wenn sie von Menschen begangen werden, die als fremd wahrgenommen werden. In der Kriminalstatistik erhalten so auch Flüchtlinge eine viel höhere Sichtbarkeit, die ihrerseits dazu missbraucht werden kann, ausländerfeindliche Ressentiments und Ängste zu schüren54.

„Seenotrettung ist Schlepperei und die UNO-Flüchtlingshilfe beteiligt sich daran.“

Genau wie der Flüchtlingsschutz ist Seenotrettung eine völkerrechtliche Verpflichtung55, der momentan weder staatliche noch private Akteur*innen in ausreichendem Maße nachkommen, obwohl weithin bekannt ist, dass das Mittelmeer regelmäßig zum Schauplatz tödlicher Bootsunglücke wird. Deshalb nehmen sich Nichtregierungsorganisationen (NROs) dieser wichtigen Aufgabe an. Vorwürfe, zivile Seenotrettungsorganisationen würden mit Schlepper*innen zusammenarbeiten, haben sich als gegenstandslos erwiesen.

„Menschen aus Seenot zu retten ist keine Frage für Debatten oder die Politik, es ist eine Verpflichtung seit Menschengedenken“56, so der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge Filippo Grandi. Die Pflicht zur Hilfeleistung für Personen, die auf hoher See in Lebensgefahr angetroffen werden, ist Teil des Völkerrechts. Verschiedene internationale Konventionen, allen voran das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen57, verpflichten Kapitän*innen zur Seenotrettung.

Das Mittelmeer ist eine der gefährlichsten Fluchtrouten der Welt58. Seit 2015 sind dort mehr als 28.000 Menschen ums Leben gekommen oder werden vermisst. Und trotzdem nehmen immer noch viele Menschen die riskante Fahrt auf sich  in der Hoffnung auf Schutz und Perspektive. Die Anzahl der Schutzsuchenden, die das Mittelmeer zu überqueren, ist seit den Rekordjahren 2015 und 2016 stark gesunken, steigt jedoch seit 2021 wieder. 2023 kamen 270.000 Menschen einschließlich der Ankünfte auf dem Seeweg nach Italien, Zypern und Malta sowie der Ankünfte auf dem See- und Landweg nach Griechenland und Spanien an. Gleichzeitig ist die Zahl der Toten und Vermissten in 2023 auf über 4.100 Menschen gestiegen59. Viele Schutzsuchende werden von der libyschen Küstenwache auf See gerettet oder gestoppt und nach Libyen zurückgebracht. Dort werden sie oft unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert. Häufig drohen Folter, Misshandlung und Tod60.

Dennoch gibt es momentan keine staatliche Militäroperation oder Frontex-Mission mit einem Mandat zur Seenotrettung. Handelsschiffe sind aufgrund ihrer Größe und Ausstattung nicht zur Rettung Schiffbrüchiger geeignet und werden überdies oft von den Reedereien angewiesen, nicht zu retten, weil der damit verbundene Zeitverlust extrem kostspielig sein kann61. Für die Seenotrettung auf dem Mittelmeer spielen NROs deshalb eine wichtige Rolle. Der UNHCR spricht sich aus diesem Grund entschieden gegen die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung aus: „NGO-Schiffe dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie Leben auf See retten!“62*.

Die Anschuldigungen, denen zufolge Seenotrettungsorganisationen mit Schlepper*innen zusammengearbeitet haben, wurden durch 18 voneinander unabhängige Ermittlungen widerlegt63. Auch die Theorie eines von Seenotrettungs-NGOs ausgehenden Pull-Effekts hat sich als nicht haltbar erwiesen. Die Seenotrettung habe demnach keine Auswrikungen auf die Anzahl der Überquerungsversuche im Mittelmeer64. Während die zivilen Rettungsschiffe Menschen vor dem Ertrinken bewahren, geht es den Schlepper*innen darum, aus der Not der Schutzsuchenden Profit zu schlagen. Das ist ein wichtiger Unterschied. Schlepperei ist ein grausames Geschäftsmodell und das Symptom eines dysfunktionalen Systems, das einer internationalen Lösung bedarf65. Seenotrettung, ob zivil oder staatlich, ist eine humanitäre Antwort auf die unmenschlichen Bedingungen, denen Flüchtlinge auf ihrem Weg übers Mittelmeer und in Transitländern wie Libyen ausgesetzt sind66.

Die UNO-Flüchtlingshilfe setzt sich als nationaler Partner des UNHCR für internationale Solidarität ein und hat bereits verschiedene Seenotrettungs-NGOs mit Fördergeldern unterstützt, denn „die Rettung von Menschen vor dem Ertrinken muss höchste Priorität haben“67. Der UNHCR arbeitet aber auch an langfristigen Lösungen für Flüchtlinge: Er setzt sich für Freilassung und Resettlement68 der Schutzsuchenden ein, die in libyschen Lagern festgehalten werden69 und hat bereits 2018 einen Plan für einen verlässlichen, planbaren Mechanismus zur Ausschiffung der Geretteten vorgelegt70.

Weiterführende Informationen

… zu Flüchtlingszahlen und Fluchtursachen:

 

… zu Flucht und Asyl in Deutschland:

 

… zu Vorurteilen und Fake News über Flüchtlinge:

 

… zu Fluchtwegen und Seenotrettung auf dem Mittelmeer

 

… zu rechtlichen Grundlagen

Quellenhinweise

1 Briefing des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge vor dem UN-Sicherheitsrat am 09.04.2019, Minute 17:40, eigene Übersetzung.

2 UNHCR (2023): Mid-Year Trends 2023, S.2.

3 UNHCR (2023): Mid-Year Trends 2023, S.2.

4 UNHCR (2023): Mid-Year Trends 2023, S.2.

5 UNHCR (2023): Mid-Year Trends 2023, S.2.

6 UNHCR (2023): Mid-Year Trends 2023, S.2.

7 UNHCR (2024): Ukraine Data Portal, abgerufen am: 22.03.2024

8 UNHCR (2024): Lebanon - Needs at a glance 2024

UNHCR (2023): Mid-Year Trends 2023, S.2.

10 UNHCR (2023): Mid-Year Trends 2023, S.2.

11 UNHCR (2023): Mid-Year Trends 2023, S.2.

12 Konfliktportraits der Bundeszentrale für politische Bildung.

13 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Schlüsselzahlen Asyl 2023.

14 Konfliktportraits der Bundeszentrale für politische Bildung. Zur Situation in Somalia: Bundeszentrale für politische Bildung und auf unserer Website.

15 Rebeggiani, Fatma (2013): „Deutschland & Europa. Visavergabepraxis für die Einreise“, Migazin, 05.12.2013 sowie Stalinski, Sandra (2015): Legale Fluchtwege nach Europa?, Deutschlandfunk, "Wir müssen leider draußen bleiben", 22.06.2020.

16 Internationale Organisation für Migration (IOM): Missing Migrants Project; UNHCR Operational Portal: Mediterranean Situation.

17 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Resolution der UN-Generalversammlung 217 A (III) vom 10. Dezember 1948, Art. 14.

18 Die Genfer Flüchtlingskonvention.

19 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 16a.

20 Charta der Grundrechte der EU, Art. 18. Siehe auch Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes.

21 Zur Erklärung der verschiedenen rechtlichen Schutzformen empfehlen wir die entsprechende Infografik mit Glossar des Statistischen Bundesamts: Destatis (2018: Schutzsuchende Glossar).

22 UNHCR Deutschland: Freiwillige Rückkehr; UNHCR (2022): Global Trends in Forced Displacement 2021, S.36ff.

23 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2024): Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld

24 Asylbewerberleistungsgesetz.

25Asylbewerberleistungsgesetz.

26 Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung (2023): Migration und Sozialstaat: Wanderungsmodelle, fiskalische Effekte, Akzeptanz und institutionelle Anpassungsfähigkeit

27 Siehe Vorurteil Nr. 3: „Das sind doch alles Asyltouristen und Wirtschaftsflüchtlinge!“.

28 Brücker, Herbert; Kosyakova, Yuliya; Jasche, Philipp; Vallizadeh, Ehsan (2023): Entwicklung der Arbeitsmarktintegration seit Ankunft in Deutschland. Erwerbstätigkeit und Löhne von Geflüchteten steigen deutlich (IAB-Kurzbericht, 13/2023), Nürnberg, S.1.

29 Die Genfer Flüchtlingskonvention.

30 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 16a.

31 Asylbewerberleistungsgesetz.

32 BMF (2024): Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2023

33 BMF (2024): Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2023

34 Statista (2024): Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den Mitgliedstaaten der EU im Jahr 2023

35 Fuchs, Johann; Kubis Alexander; Schneider, Lutz (2019): Zuwanderung und Digitalisierung. Wie viel Migration aus Drittstaaten benötigt der deutsche Arbeitsmarkt künftig?, Bertelsmann-Stiftung, S.8.

36 Tagesspiegel: „Die meisten Flüchtlinge bringen starke demokratische Grundeinstellungen mit“, Interview mit Herbert Brücker, Migrationsforscher und Direktor des Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung an der Humboldt Universität Berlin, 22.07.2019.

37 Bundesagentur für Arbeit (2019): Fluchtmigration, S.6.

38 Brücker, Herbert; Kosyakova, Julia; Schuß, Eric (2020): Fünf Jahre seit der Fluchtmigration 2015. Integration in Arbeitsmarkt und Bildungssystem macht weiter Fortschritte (IAB-Kurzbericht, 04/2020), Nürnberg, S.7.

39 Hauptmann, Andreas; Sekou Keita (2022): Beschäftigung von Geflüchteten in Deutschland. Betriebe mit ausländischen Beschäftigten stellen häufiger Geflüchtete ein (IAB-Kurzbericht 06/2022), Nürnberg, S.2.

40 Keitel, Christiane (2022): Erwerbstätigkeit ist der Schlüssel für die gesellschaftliche Integration von Geflüchteten (IAB-Forum), 08.04.2022.

41 Brücker, Herbert; Croisier, Johannes; Kosyakova, Yuliya; Kröger, Hannes; Pietrantuono, Giuseppe; Rother, Nina; Schupp, Jürgen (2019): Zweite Welle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung: Geflüchtete machen Fortschritte bei Sprache und Beschäftigung. (IAB-Kurzbericht, 03/2019), S.12-14.

42 UNO-Flüchtlingshilfe und pollytix strategic research (2019): Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen (2019): Unternehmen wollen Verantwortung übernehmen. Nicht-repräsentative Stichprobenumfrage unter 93 mittelständischen Unternehnmen, S.4.

43 DIW Econ; Tent Partnership for Refugees (2022): Von der „Flüchtlingskrise“ zum Jobmotor. Eine Analyse der Erfahrung von deutschen Unternehmen bei der Integration Geflüchteter.

44 Bach, Stefan; Brücker, Herbert; Deuverden, Kristina van; Haan, Peter; Romiti, Agnese; Weber, Enzo (2017): Fiskalische und gesamtwirtschaftliche Effekte: Investitionen in die Integration der Flüchtlinge lohnen sich. (IAB-Kurzbericht, 02/2017), Nürnberg, S.1.

45 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) (2024): Polizeiliche Kriminalstatistik 2023. Ausgewählte Zahlen im Überblick, S.11.

46 Bundeskriminalamt (2022): Kriminalität im Kontext von Zuwanderung. Bundeslagebild 2021, S.7.

47 Bundeskriminalamt (2018): Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2017, S.10. Der Anteil der anerkannt Schutzberechtigten wurde in der PKS zuletzt 2017 separat erhoben, seitdem wird unter den sogenannten Zuwanderern nicht mehr nach Aufenthaltsstatus differenziert, weshalb wir nur in diesem Fall die noch relativ aktuellen Angaben von 2017, ansonsten aber immer die Zahlen aus dem Vorjahr nutzen. Ende 2017 lebten insgesamt 82.986.000 Menschen und 1.054.365 befristet und unbefristet Schutzberechtigte in Deutschland. Letztere machten somit 1,27 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Siehe dazu Statistisches Bundesamt (2018), S.60 und Destatis.

48 Süddeutsche Zeitung Online, „Vernebelte Kriminalstatistik“, 07.08.2019.

49 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Das Bundesamt in Zahlen 2023 Asyl, S.20.

50 Pfeiffer, Christian; Baier, Dirk; Kliem, Sören (2018): Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland. Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Institut für Delinquenz und Kriminalprävention, S.73.

51 Pfeiffer, Christian; Baier, Dirk; Kliem, Sören (2018): Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland. Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Institut für Delinquenz und Kriminalprävention, S.79-81.

52 BpB (2020): Migration und Kriminalität – Erfahrungen und neuere Entwicklungen

53 Statista (2023): Armutsgefährdungsquote in Deutschland nach Migrationshintergrund und Staatsangehörigkeit im Jahr 2022

54 Pfeiffer, Christian; Baier, Dirk; Kliem, Sören (2018): Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland. Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Institut für Delinquenz und Kriminalprävention, S.79-81.

55 Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, Art. 98.

56 UNHCR (2019): „Sechs Tote jeden Tag: UNHCR legt erschütternde Bilanz für 2018 vor“, 30.01.2019.

57 Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, Art. 98.

58 UNHCR (2018): Gefährliche Mittelmeerroute: bereits 2.000 Tote dieses Jahr und es werden immer mehr, 07.11.2018.

59 UNHCR Data Portal, letztes Update: 11.04.2024.

60 UNHCR FAQ Seenotrettung: Warum können die Menschen nicht zurück nach Libyen? UNHCR und IOM helfen ihnen doch dort. Zuletzt aufgerufen am 11.04.2024.

61 Saure, Philipp (2019): Panik an Bord: Handelsschiffe nicht gemacht für Seenotrettung, Migazin, 02.12.2019.

62 UNHCR/IOM (2019): „Internationale Gemeinschaft muss Ansatz zu Flüchtlingen und Migranten in Libyen ändern“, Erklärung vom 11.07.2019.

63 Villa, Matteo (2020): Der Mythos vom Pull Faktor, 20.02.2020, ZEIT ONLINE. Siehe zu den erhobenen Vorwürfen und ihren Hintergründen: Schlamp, Hans Jürgen (2017): „Schändlicher Berg an Müll“, Spiegel Online, 05.05.2017.

64 Rodríguez Sánchez, A., Wucherpfennig, J., Rischke, R. et al. (2023): Search-and-rescue in the Central Mediterranean Route does not induce migration: Predictive modeling to answer causal queries in migration research

65 Micallef, Marc (2017): The Human Conveyor Belt: Trends in human trafficking and smuggling in post-revolution Libya, Global Initiative Against Transnational Organized Crime.

66 UNHCR, MMC (2020): ‘On this journey, no one cares if you live or die’. Abuse, protection, and justice along routes between East and West Africa and Africa’s Mediterranean coast, S.14. Zu den Gefahren auf den Fluchtrouten siehe auch: UNHCR (2019): Desperate Journeys. Refugees and migrants arriving in Europe and at Europe's borders, January to December 2018, und UNHCR (2019): Desperate Journeys. Refugee and Migrant Children arriving in Europe and how to Strengthen their Protection, January to September 2019.

67 UNO-Flüchtlingshilfe (2019): UNO-Flüchtlingshilfe unterstützt SOS MEDITERRANEE.

68 UNHCR: Resettlement.

69 UNHCR/IOM (2019): Internationale Gemeinschaft muss Ansatz zu Flüchtlingen und Migranten in Libyen ändern, Erklärung vom 11.07.2019.

70 UNHCR/IOM (2018): Proposal for a regional cooperative arrangement ensuring predictable disembarkation and subsequent processing of persons rescued-at-sea, 27.06.2018.

 

 

Die Macht der Wörter

Wie wir über Flüchtlinge sprechen, was wir über sie lesen oder hören, beeinflusst unmittelbar, wie wir von ihnen denken. Sprache prägt unsere politische Realität und beeinflusst unser Handeln. Sprache ist mächtig. Dies gilt besonders für den Flüchtlingsdiskurs. Hier werden immer wieder Begriffe verwendet, die häufig mehr über den aussagen, der sie verwendet, als über die Menschen, die sie bezeichnen.

Spricht man von „Flüchtlingen“ oder „Geflüchteten“?

Um auszudrücken, dass Flüchtlinge weit mehr sind als Menschen mit einer Fluchterfahrung, bevorzugen manche die Formulierung „Geflüchtete“. Damit möchten sie auch die häufig negativ konnotierte Wortendung „-ling“, wie etwa in „Feigling“, umgehen.

Die UNO-Flüchtlingshilfe trägt den Flüchtlingsbegriff in ihrem Namen. Und das aus gutem Grund, denn er hat eine juristisch wichtige Bedeutung: Er bezeichnet Personen, die verbürgte und unabdingbare Rechte haben – insbesondere das Recht auf Schutz, wenn sie vor Krieg, Gewalt und Verfolgung aus ihrer Heimat fliehen müssen. Neben der rechtlichen hat die Bezeichnung auch eine tragende historische Bedeutung, markiert die Verständigung von 149 Staaten auf die Genfer Flüchtlingskonvention doch eine der größten Leistungen internationaler Kooperation. Nicht zuletzt deshalb hat sich der Flüchtlingsbegriff bei Engagierten in der Flüchtlingsarbeit etabliert – auch in klarer Abgrenzung zur abwertenden Bezeichnung „Asylant“.

Die juristische Definition des Flüchtlingsbegriffs deckt allerdings die Lebenswirklichkeit vieler Menschen auf der Flucht nicht im vollem Maße ab: Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen und die UNO-Flüchtlingshilfe als dessen deutscher Partner setzen sich ebenso für den Schutz von Binnenvertrieben und Staatenlosen ein. Auch deshalb verwenden wir neben dem Begriff „Flüchtlinge“ Alternativen wie „Geflüchtete“, „Schutzsuchende“ oder „Menschen auf der Flucht“ synonym.

 

Warum ist „Asylant“ ein Unwort?

Das bloße Nomen „Asylant“ bezeichnet nach der Definitiondes Dudens eine Person, die Asyl sucht. Erst in den 1980er Jahren erfuhr der Begriff eine negative Konnotation, als durch den Militärputsch in der Türkei die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland stark anstieg.

Sprachwissenschaftlich betrachtet, entsteht die negative Wahrnehmung durch die Endung –ant, wie sie sich bei anderen negativ besetzten Begriffen wie Denunziant oder Querulant wiederfindet. Das Wort „Asylant“ stigmatisiert und steht für eine Person, die aus zweifelhaften Gründen Asyl sucht und das Grundgesetz ausnutzen will.

Was ist am Begriff „Flüchtlingswelle“ problematisch?

In Bezug zu Flüchtlingen fungiert die „Welle“ als Gewässer-Metapher. Unter Berücksichtigung der restlichen Satzkonstruktion bzw. Satzbestandteile, in der der Begriff Verwendung findet, wird ein Bild von Flüchtlingen als Naturgewalt gezeichnet. In Zusammenhang mit Verben wie „anschwemmen“, „anspülen“, „überrollen“, die ebenfalls Bestandteile einer Wasser-Metaphorik sind, kann sprachlich ein Bedrohungsszenario konstruiert werden.

Wie wird der Begriff „Flüchtlingskrise“ verwendet?

Der Begriff „Flüchtling“ wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention 1951 definiert. Zusammenfassend handelt es sich um eine Person, die sich aus der begründeten "Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung" außerhalb des Landes befindet.
Der zweite Teil des Wortes, die „Krise“, beschreibt eine schwierige bzw. kritische Situation und/oder Zeitraum, die/der mit einer Gefährdung einhergeht.

Setzt man diese beiden Nomina nun zu „Flüchtlingskrise“ zusammen, so resultiert daraus eine sprachlich konstruierte Gefährdung in Verbindung zu Menschen auf der Flucht. Die Kausalität bzw. die Gleichsetzung damit, dass Flüchtlinge eine (unbestimmte) Gefährdung für jemanden bzw. eine spezifische Gruppe von Menschen darstellen, entsteht jedoch erst durch den Kontext im politischen, gesellschaftlichen und medialen Diskurs. Ohne ein solches mediales Framing könnten sich auch die Flüchtlinge in einer Krise befinden; folglich in einer schwierigen Situation, in der sie selbst einer Gefährdung ausgesetzt sind.

Der Begriff gewann 2015 in den deutschen Medien und im Berliner Politikbetrieb im Rahmen der erhöhten Zuwanderung nach Europa bzw. in die EU an Popularität.

Was suggeriert der Begriff "Obergrenze für Flüchtlinge“?

Im medialen Diskurs zu Flüchtlingen und in der politischen Debatte um ihre Verteilung in Deutschland, forderten manche Politiker*innen eine sogenannte „Obergrenze“ hinsichtlich der Anzahl der Flüchtlinge, denen man die Aufnahme gewährt. Von politischen Gruppen oder Parteien kann dieser Betriff instrumentalisiert werden, um Ängste oder Vorurteile gegenüber Flüchtlingen zu schüren. Mit der Forderung nach einer Obergrenze kann die Annahme einhergehen, dass ein Staat (Deutschland) ansonsten nicht mehr „Herr der Lage“ sei bzw. ein Zustand der Kontrolllosigkeit eintrete.

Mit dem Begriff der „Obergrenze“ kann der Eindruck erweckt werden, dass Flüchtlinge in Zahlen begrenzt werden könnten, unabhängig von ihrer Notlage, humanitären Bedürfnissen oder unvorhergesehener Entwicklungen. Da die Gewährung des Flüchtlingsstatus jedoch mit völkerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie unserer Verfassung, Menschen Schutz zu gewähren, die vor Verfolgung fliehen, einhergehen, kann es eine derartige Obergrenze nicht geben.
 

Gibt es einen Unterschied zwischen „Rückführung“ und „Abschiebung“?

Laut dem Bundesinnenministerium stellt die „Rückführung“ neben der „Rückkehr“ eines der beiden rechtstaatlichen Instrumente dar, um ausreisepflichtige Personen außer Landes zu bringen.

Während die „Rückkehr“ auf die Freiwilligkeit abzielt, wird die „Rückführung“ zwangsweise durchgeführt. Juristisch gesehen, bedeuten „Rückführung“ und „Abschiebung“ dasselbe. Im Vergleich zu „Abschiebung“ klingt „Rückführung“ jedoch wie ein Euphemismus, da jemanden (oder etwas) zurückführen stärker mit „Sicherheit“, „regelgeleitetem Vorgehen“ sowie „Gesetzeskonformität“ assoziiert wird.

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